ERSTATTUNGS- UND STORNIERUNGSRICHTLINIE UND -VERFAHREN

1. Zweck der Richtlinie

Diese Richtlinie/dieses Verfahren informiert alle Mitarbeiter und Teilnehmer über die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen eine Erstattung der Kursgebühren zu beantragen. Sie stellt sicher, dass alle Teilnehmer bei der Beantragung von Erstattungen fair und integer behandelt werden. Alle Erstattungsanträge müssen beim LTTC eingereicht werden und die folgenden Verfahren bei der Bewertung des Antrags befolgt werden.

2. Verfahren

Mitteilung über Rücktritt/Stornierung

  1. Alle Stornierung- oder Erstattungsanträge müssen schriftlich erfolgen
  2. Wenn ein Stornierungsantrag innerhalb von zehn (10) Werktagen vor dem Kursbeginn eingeht, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, sich für einen alternativen Kurstermin umzuschreiben oder eine Erstattung der bis dahin gezahlten Kursgebühren abzüglich der nicht erstattungsfähigen Anmeldegebühr zu erhalten.
  3. Wenn der Teilnehmer sich für einen alternativen Kurstermin umschreibt und diesen Kurs später vor dem neuen Startdatum storniert, gilt die Stornierungsrichtlinie ab dem ursprünglichen Kursbeginn, nicht ab dem verschobenen Startdatum.

Fristen / Strafen

  1. Wenn ein Stornierungsantrag weniger als zehn (10) Werktage vor dem Kursbeginn eingeht, hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung der bis dahin gezahlten Kursgebühren; abzüglich der nicht erstattungsfähigen Verwaltungsgebühr und einer Stornierungsgebühr von 20% der bis dahin gezahlten Studiengebühren.
  2. Wenn der Teilnehmer einen Kurs nach dem Startdatum und vor Abschluss verlässt, wird keine Erstattung gewährt.
  3. Wenn das LTTC einen beworbenen Kurs nicht anbietet oder die Durchführung eines Kurses vor dessen Abschluss zurückzieht, wird dem Teilnehmer innerhalb von zwei (2) Wochen eine Erstattung der bis dahin gezahlten Gebühren abzüglich der nicht erstattungsfähigen Anmeldegebühr angeboten.
  4. Alternativ kann dem Teilnehmer ein geeigneter alternativer Kurs ohne zusätzliche Kosten angeboten werden. Der Teilnehmer hat das Recht, eine Erstattung oder das Angebot eines Platzes in einem anderen Kurs zu wählen. Die Annahme eines Angebots muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abgabe des Angebots bestätigt werden.

Erstattungen

  1. Alle gemäß dieser Richtlinie fälligen Erstattungen (mit Ausnahme der gemäß Klausel 6 fälligen) werden innerhalb von vier (4) Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags vorgenommen.

Beschwerden und Berufungen

  1. Das LTTC kann angemessene Änderungen an der Durchführung von Kursen vornehmen, z.B.: Kurszeiten, Klassenräume. Die Teilnehmer werden in angemessener Frist darüber informiert und haben die Möglichkeit, das interne Beschwerde- und Berufungsverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn sie sich durch eine solche Änderung benachteiligt fühlen.

Suspendierung/Ausschluss

  1. In allen Fällen von Suspendierung und/oder Ausschluss aufgrund von Verstößen gegen den Verhaltenskodex für Teilnehmer wird keine Erstattung der an das LTTC gezahlten Beträge vorgenommen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Richtlinie kann nur unter außergewöhnlichen Umständen von der Geschäftsführung des LTTC nach eigenem Ermessen aufgehoben werden.

 

Dokumenteninhaber Geschäftsführer
Verantwortliche Personen

Teilnehmer

Trainer/Prüfer/sonstiges Personal

Geschäftsführer

Zu verwendende Dokumente

Beschwerde- und Berufungsformular

Entscheidungsschreiben

 

Aufzeichnungen

Beschwerde- und Berufungsregister

Teilnehmerakte